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Dr. Patrick BitterOktober 20233 min read

Wesentlichkeitsanalyse – Der Einstieg in Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS

Einleitung

Nachdem die Europäische Kommission Ende Juli 2023 die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Grundlage für Nachhaltigkeitsberichte gemacht hat, hat die EFRAG als Autor dieser Standards zwei Implementierungsleitfäden veröffentlicht.

Diese sollen den Unternehmen Helfen den ersten Schritt der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, die Wesentlichkeitsanalyse, durchzuführen. Basierend auf einem Prozess, den jedes Unternehmen entwickeln soll, wird die Wesentlichkeit der einzelnen Aspekte von Nachhaltigkeit bestimmt. Dadurch legt das Unternehmen selbst fest, welche Informationen es veröffentlichen muss (die wesentlichen) und welche weggelassen werden müssen (die unwesentlichen).

Auch wenn die Leitfäden für Unternehmen, die Bereits für 2024 berichten müssen, spät erscheinen, ergeben sich einige interessante Aspekte aus ihnen.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Leitfäden aktuell einen Entwurf darstellen, den die EFRAG öffentlich diskutiert. Änderungen sind also noch möglich, aber die grundsätzliche Richtung ist gesetzt.

Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Die Anforderung der ESRS sieht das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit vor. Das bedeutet, das sowohl der Einfluss des Unternehmens auf die Umwelt (impact materiality) betrachtet werden muss, als auch der Einfluss der Umwelt auf das Unternehmen (financial materiality).

Ist ein Nachhaltigkeitsaspekt aus mindestens einer dieser beiden Perspektiven für das Unternehmen relevant, müssen entsprechende Berichte veröffentlicht werden.

Schritte zur Wesentlichkeitsanalyse

Für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse müssen die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte gefunden und in sogenannte IROs (Impacts, Risks and Opportunities) überführt werden.

Dazu empfiehlt die EFRAG folgende Schritte:

  1. Unternehmenskontext
    1. Analyse von Geschäftsmodell und -Strategie, der Finanzberichte und der Berichte von Investoren
    2. Darstellung der unternehmerischen Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen sowie die geographische Einordnung
  2. Extraktion potenzieller IROs aus diesem Kontext (z.B. Unternehmungen in Gegenden mit Wasserknappheit)
  3. Bewertung der potenziellen IROs und Bestimmung der Wesentlichkeit
  4. Festlegung der Berichtsinhalte für die wesentlichen IROs

Bei der Analyse können sowohl ganze Nachhaltigkeitsaspekte als auch einzelne Datenpunkte als unwesentlich weggelassen werden. Hier muss allerdings auf diesen Umstand hingewiesen und in speziellen Fällen die Unwesentlichkeit begründet werden.

Einbeziehung der Wertstromkette

Neben den internen Prozessen muss für den Nachhaltigkeitsbericht auch die gesamte Wertstromkette basierend auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit betrachtet werden. Die Wertstromkette ist zum einen die gesamte Lieferkette eines Unternehmens, zum anderen die komplette Kette bis zum Endnutzer und der Entsorgung bzw. dem Recycling des Produktes.

Darüber hinaus zählen Tochterunternehmen (Beteiligung 50% + 1 Stimme), Joint-Ventures, Beteiligungen mit signifikantem Einfluss (Beteiligung 20%-50%), Investitionen (Beteiligung <20%) und Joint-Operations (Vertragliche Verbindungen, die nicht als Gesellschaft strukturiert sind) sowie Kreditgeber und Anteilseigner zur Wertstromkette eines Unternehmens.

Unter die Berichtspflicht fallen die wesentlichen IROs und die damit verbundenen Kennzahlen, die aus der Betrachtung der Wertstromkette hervorgehen. Dabei ist es unerheblich, ob das berichtende Unternehmen an dieser Stelle Einfluss nehmen kann.

Eine besondere Herausforderung ist das Sammeln der Daten aus der Wertstromkette: Die Daten müssen außerhalb des Unternehmens gesammelt werden. Ist die direkte Datensammlung nicht mit vernünftigem Aufwand oder Kosten zu erreichen, darf auf Sekundärquellen zurückgegriffen werden, um Hochrechnungen oder Schätzungen vorzunehmen, was entsprechend dokumentiert werden soll. Es wird erwartet, dass das Unternehmen die Datenbeschaffung so priorisiert, dass dort die beste Datenqualität vorhanden ist, wo das Unternehmen den größten negativen Einfluss auf die Umwelt hat.

In der Regel sind die Berichtspflichten bezogen auf die Wertschöpfungskette qualitativ. Ausnahmen bilden die Metriken, die Ökosysteme betreffen: Hier müssen Emissionen gemäß Scopes 1, 2 und 3, das Speichern von Treibhausgasen aus der Luft und Begrenzungsprojekte, die durch Carbon Credits finanziert werden, sowie Matriken bezogen auf Biodiversität und Veränderungen von Ökosystemen.

Fazit

Die gegenüber den bisherigen Berichtsanforderungen deutlich gestiegene Menge an Datenquellen stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. So müssen im eigenen Unternehmen z.B. Daten wie Wasser und Energieverbräuche erfasst werden. Darüber hinaus müssen auch Daten aus der Wertstromkette gesammelt und verarbeitet werden. Die zugrunde liegenden Prozesse unterscheiden sich darüber hinaus deutlich von Unternehmen zu Unternehmen.

Um diesen Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte nachzukommen, sollten Unternehmen in Betracht ziehen sowohl in eine entsprechende Technologie zur Datensammlung und -analyse zu investieren als auch entsprechende Prozesse und Kontrollen zur Datensammlung und -aufbereitung zu entwickeln.

SAP bietet hier mit der Business Technology Platform (insbesondere dem darauf basierenden Sustainability Control Tower) und dem BW/4 HANA zwei interessante Lösungen, um diesen Anforderungen zu begegnen. Während die Cloud-Lösungen der Business Technology Platform eher an einem Low-/No-Code Ansatz verfolgen, lassen sich auf Basis BW/4 HANA sehr komplexe Unternehmensstrukturen abbilden. Auch Kombinationen aus beiden Technologien werden für einige Unternehmen einen guten Lösungsweg bieten.

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