In ihrem Arbeitsprogramm 2024 vom 17.10.2023 (https://commission.europa.eu/publications/2024-commission-work-programme-key-documents_en) kündigt die EU-Kommission Maßnahmen an, mit denen die Belastung durch Berichtspflichten im Europäischen Wirtschaftsraum deutlich reduziert werden sollen.
Unter anderem sollen Zollformalitäten und Vorgaben zu statistischen Angaben derart überarbeitet werden, dass Dopplungen wegfallen und die gesamten Prozesse basierend auf digitaler Technologie optimiert werden.
Um den Unternehmen mehr Zeit zu geben sich auf die neuen Anforderungen einzustellen werden die Stichtage zur Berichtspflicht nach den sektorspezifischen ESR-Standards nach hinten verschoben. Außerdem sollen die Grenzwerte für verschiedene Berichtspflichten so angepasst werden, dass über eine Million Unternehmen hier mit deutlich weniger Komplexität rechnen dürfen.
Auch die Anforderungen an Berichte nach EU-Taxonomie soll nach dem Willen der Kommission vereinfacht werden, indem die Wesentlichkeit analog zu den ESR-Standards übernommen wird. Dementsprechend werden Unternehmen nur noch für sie wesentliche Geschäftsprozesse analysieren müssen.
Die Kommission will das auf europäischer Ebene geplante Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Dilligance Directive, CSDDD) für Unternehmen im Hinblick auf die Berichtspflichten so effizient wie möglich gestalten.
Gekoppelt mit einer Digitalisierung, welche es ermöglichen soll Daten europaweit auszutauschen und wieder zu verwenden, sieht die EU-Kommission die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz als Kern der Digitalisierungsstrategie an.
Man darf also gespannt sein, welche Neuerungen uns 2024 erwarten und wie sich Unternehmen technisch darauf einstellen können.