Nachdem am 01.01.2023 die Corporate Sustainability Reporting Directive der EU in Kraft getreten ist, hat die EU-Kommission die European Sustainability Reporting Standards in die Gesetzgebung übernommen. Dies hat zunächst keinen Einfluss auf den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen, jedoch auf die Art und Weise wie diese Berichten müssen.
Zu den Standards selbst hat die EFRAG als Ersteller bereits im August Leitfäden für die Implementierung bereitgestellt (Wesentlichkeitsanalyse – Der Einstieg in Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS). Durch die Übernahme der Standards in die Gesetzgebung erhalten die Europäischen Unternehmen nun Sicherheit wie sie Ihre Nachhaltigkeitsberichte Konform gestalten können.
Darüber hinaus beobachtet man seit der Übernahme ein Zusammenwachsen der Berichtsstandards. Anfang September haben die Global Reporting Initiative und die EFRAG eine gemeinsame Erklärung zur Kompatibilität der ESR-Standards zum GRI-Standard abgegeben [https://efrag.org/news/public-444/EFRAG-GRI-Joint-statement-of-interoperability-]. Darin bekunden sie, dass die Standards kompatibel sind und dies in Zukunft auch bleiben werden. Ende September hat der Deutsche Nachhaltigkeitskodex geäußert, dass er bei der Weiterentwicklung die ESR-Standards berücksichtigt und so eine Kompatibilität herstellen will [https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/Home/News/Sustainability-Code/2023/Weiterentwicklung-des-DNK-unter-Berucksichtigung-d].
Diese Entwicklung bedeutet eine größer werdende Sicherheit für Unternehmen in Europa. Zeitgleich wäre eine internationale Einigung auf einen einzigen Standard wünschenswert, um die Komplexität weiter zu zähmen.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich mittelfristig einen Sprung in der Entwicklung der Anwendungen zur Unterstützung von Nachhaltigkeitsberichten. SAP hat hier mit dem Sustainability Control Tower, dem Sustainability Footprint Management, den Environment Health and Safety Anwendungen sowie den Cloud-Plattformen eine hervorragende Basis, um diesen Entwicklungssprung zu starten.